Berufungskommission


Professoren werden von der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag der Hochschule berufen. Zur Erarbeitung eines Berufungsvorschlages wird eine Berufungskommission eingesetzt. Ihr gehören vier bis sechs Professoren, zwei akademische Mitarbeiter und ein Student an. In ihr Aufgabenfeld gehören sowohl die Besprechung der Bewerbungen, als auch Einladungen zu Gesprächen mit den Kandidaten und selbstverständlich auch die Anhörung von Vorträgen. Daraufhin erarbeitet die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag mit mehreren Kandidaten und wählt eine gewünschte Reihenfolge entsprechend der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung der Vorgeschlagenen, die sie auch zu begründen hat.

siehe: § 60 SächsHSG